In Deutschland gibt es zur Präimplantationsdiagnostik genaue gesetzliche Regelungen. Die PID kann nur in besonderen PID-Zentren mit einer speziellen Zulassung durchgeführt werden und bestehen bestehen aus einem Humangenetischen Zentrum und einem Kinderwunschzentrum.
Vor jeder PID muss eine Ethikkommission der Ärztekammer der Diagnostik und Behandlung zustimmen. Jedes einzelne Paar muss für die PID einen individuellen Antrag an die zuständige Ethikkommission stellen (mit Unterstützung des PID-Zentrums, nach Prüfung der genetischen Befunde).